Kundinnen und Kunden erhalten ihre Entlastung

Energiepreisbremsen: HNVG versendet in Kürze Informationsschreiben

Um die Verbraucher von den hohen Strom-, Gas- und Wärmekosten als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zu entlasten, gelten ab März 2023 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse.
Dabei wird der Preis für einen Teil der Verbrauchsmenge gedeckelt auf einen festen Gas-, Strom- oder Wärmepreis.
Für den darüber hinausgehenden Verbrauch gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Preis.
Die am 16. Dezember 2022 verabschiedeten Gesetze „zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme“ und „zur Einführung einer Strompreisbremse“ sehen dabei unterschiedliche Regelungen für die Höhe des Anteils der Verbrauchsmenge, für die der Energiepreisdeckel gilt, sowie für den Energiepreisdeckels in Abhängigkeit des Jahresverbrauchs oder der Kundengruppe vor.

Komplexe Umsetzung
Auch die Heilbronner Versorgungs GmbH (HNVG) arbeitet mit Hochdruck daran, die Energiepreisbremsen umzusetzen.
Der IT-Dienstleister für den Energiestandort Heilbronn musste hierfür neue Lösungen für die bestehende Software entwickeln. Der Programmierungsaufwand ist komplex – wobei die Herausforderungen vor allem dadurch entstehen, die unterschiedlichen
Regelungen der Preisbremsen auf die verschiedenen Vertragsarten zu übertragen, Sonderfälle wie unterjährige Um-, Einzüge oder Kündigungen zu berücksichtigen, aber auch, dass die Preisbremsen für Strom und Gas unterschiedlich geregelt sind.
Dazu kommen die stark individualisierten Regelungen für Geschäftskunden.
Nicht außer Acht zu lassen ist außerdem, dass die umfangreichen Aufgaben für die Umsetzung der Soforthilfe im Dezember auch noch parallel weiterliefen.

Individuelle Kundeninformation

„Gerade testen wir die Prozesse und plausibilisieren die systemseitig berechneten Verbrauchsmengen und Entlastungsbeträge“, erklärt Rebecca Kuhn, Leiterin Handel und Vertrieb bei der HNVG.
Um die Preisbremsen mit der nötigen Sorgfalt umzusetzen, bräuchte es noch ein paar Tage Zeit, um die Probeläufe durchzuführen und auch noch Gelegenheit zu haben, aufgetretene Fehler zu korrigieren.
Die HNVG versendet die schriftliche Mitteilung über die Höhe des individuellen Entlastungsbetrags und der daraus folgenden Abschlagszahlung in Kürze.
Für die Kundinnen und Kunden ändert sich hierdurch nichts: Sie erhalten die Entlastung in der vollen Höhe, auch die Abschlagszahlungen werden erst nach der vollständigen Buchung der Entlastungsbeträge angefordert.

Hoher Beratungsbedarf im Kundencenter am Energiestandort Heilbronn
Bereits 2022 haben sich die Kundenanfragen im Kundencenter am Energiestandort Heilbronn verdoppelt.
Auch die Regelungen der Preisbremsen führen zu einem weiteren drastischen Anstieg des Beratungsbedarfs.
Trotz Aufstockung und dem Einsatz von Dienstleistern reichen die Kapazitäten derzeit nicht mehr aus, um alle Kundenanfragen in einer angemessenen Zeit bedienen zu können.
Frank Beez, Leiter des Kundencenters, betont:
„Wir arbeiten personell in allen Bereichen im Moment an der Grenze des Machbaren. Sobald diese Maßnahmen umgesetzt sind, wird die Erreichbarkeit sich mit Sicherheit wieder verbessern.“
Natürlich möchten die Unternehmen die Fragen der Kundinnen und Kunden so umfassend wie möglich beantworten und haben daher das Online-Angebot weiter ausgebaut.
Im Kundencenter am Energiestandort arbeiten mehr als 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienstleistend für insgesamt zwölf Energieversorgungsunternehmen, unter anderem die HNVG und die ZEAG Energie AG.

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